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1041 Wien

 
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Ratgeber

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Nach der Trauerfeier

Nach der Trauerfeier können auf die Hinterbliebenen weitere Wege zukommen, die von den unterschiedlichen Lebensumständen des Verstorbenen abhängen.

In allen Fällen findet eine Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar als Gerichtskommissär statt.

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