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BESTATTUNG WIEN GMBH
Seit 13. Februar 2012
n
eue Adresse
:
Simmeringer Hauptstr. 339
1110 Wien

Tel.: +43 (0)1 501 95-0

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Ratgeber

Hier können Sie den Ratgeber bestellen oder als pdf Datei downloaden.

Kosten

Eine Bestattung kostet üblicherweise zwischen 4.000 und 5.000 Euro (inklusive Friedhofsgebühren). Da jedes Begräbnis nach den persönlichen Wünschen der Angehörigen ausgerichtet wird und unterschiedliche Arbeits- und Grabstellengebühren anfallen, variieren die Kosten sehr stark.

Hinzu kommt, dass die Bestattung Wien bemüht ist, den Hinterbliebenen möglichst viele Wege im Zusammenhang mit einem Sterbefall abzunehmen. Wir organisieren daher auch Leistungen, die von Fremden erbracht werden. Auf die Höhe dieser Leistungen hat die Bestattung Wien keinen Einfluss. 

Eine genaue Preisauskunft kann daher nur nach einem individuellen Beratungsgespräch erfolgen.


Die Bestattungskosten sind vor der Bestattungsfeier zu begleichen. In sozial gerechtfertigten Fällen ist eine Stundung der Bestattungskosten möglich. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an das Kundenservice der Bestattung Wien, Telefon: (01) 501 95-28 600, werktags Mo bis Fr von 07:30 bis 15:30 Uhr.

Sollten Ansprüche auf Sterbegeld bestehen, kann das Inkasso auch von der Bestattung Wien übernommen werden, wenn Sie dies wünschen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen (Versicherungspolizzen, Versicherungskarte mit der Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen bzw. des Versicherten u. a.) können Sie bei der Aufnahme des Todesfalles zur weiteren Veranlassung Ihrem Bestatter übergeben. Die Ansprüche werden in der Regel mit den Bestattungskosten gegenverrechnet, sodass Sie nur den Differenzbetrag auf die Gesamtkosten zahlen müssen. Bringen Sie dazu die Bestätigung der letzten Prämieneinzahlung und die Polizze mit.

Bitte beachten Sie: Wird ein Bestattungskostenbeitrag gewährt, dann ist hierfür die „Todesbestätigung" notwendig. Eventuelle Zahlungsüberschüsse werden rückerstattet. Zu diesem Zweck wird empfohlen, dem Bestatter eine Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer) bekannt zu geben. Für das Geltendmachen von Versicherungsansprüchen ist je eine „Abschrift aus dem Sterbebuch" erforderlich.


Kosten können für folgende Leistungen anfallen

Leistungen des Bestatters:

Abholung und Überführung des Verstorbenen, Sarg bzw. Urne, Personal, Aufbahrung und Trauerfeier, Trauerzug etc.


Leistungen, die von anderen Firmen erbracht werden:

Parten, Blumenspenden, Trauerredner, musikalische Leistungen etc.
Diverse Gebühren: Spitalsgebühren, Friedhofs- und Grabstellenentgelte, Kirchengebühren, etc.

Kosten, die nach der Bestattung anfallen:

Grabstein bzw. Grabsteinpflege, der „Leichenschmaus" etc.