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Todesfall zu Hause

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BESTATTUNG WIEN GMBH
Seit 13. Februar 2012
n
eue Adresse
:
Simmeringer Hauptstr. 339
1110 Wien

Tel.: +43 (0)1 501 95-0

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Ratgeber

Hier können Sie den Ratgeber bestellen oder als pdf Datei downloaden.

Todesfall zu Hause

  • Benachrichtigung des behandelnden Arztes (=Hausarzt). Dieser stellt den ärztlichen Behandlungsschein aus. Die Bestattung Wien (Tel. 01/501 95-0) ist rund um die Uhr erreichbar. 
  • Die Bestattung Wien bzw. der behandelnde Arzt verständigt den Totenbeschau-Arzt, (Anzeige rund um die Uhr unter der Telefonnummer 01/797 75-87890). 
  • Gibt der Totenbeschau-Arzt den Verstorbenen frei, kann die Bestattung Wien den Verstorbenen abholen und für die Beerdigung bekleiden. 
  • Der Totenbeschau-Arzt stellt die „Anzeige des Todes" (wichtig für die Eintragung im Sterbebuch am zuständigen Standesamt) und den Leichenbegleitschein (benötigt Ihr Bestatter für den Transport) aus. Gibt der Totenbeschau-Arzt den Verstorbenen nicht frei, wird dieser zur Klärung der Todesursache in eine Krankenanstalt gebracht. Welche dies im Einzelfall ist. erfahren Sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Information über die Freigabe erhalten Sie am folgenden Werktag bei der Bestattung Wien. Gerne übernimmt die Bestattung Wien alle weiteren Schritte (Freigabe des Verstorbenen, Beurkundung am Standesamt etc.) für Sie.

Die Kleider (außer Schuhe) können ebenfalls in jeder Kundenservicestelle der Bestattung Wien abgegeben werden.

 

 

Die Beurkundung erledigt die Bestattung Wien für Sie, dazu werden benötigt:

  • Anzeige des Todes
  • Dokumente des Verstorbenen:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Heiratsurkunde
    • Meldenachweis
    • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
    • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
    • Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
    • Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass

 
Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch folgende Urkunden/ Formulare aus:

  • Todesbescheinigung
  • Abschrift aus dem Sterbebuch (gebührenpflichtig 8,70 Euro). Diese wird für verschiedene Abmeldungen (z.B. von Versicherungen) benötigt.

TIPP Lassen Sie sich eine ausreichende Zahl von Abschriften ausstellen.

  • Todesbestätigung (zur Abmeldung bei der Sozialversicherung, bzw. zur Geltendmachung eines eventuellen Bestattungskostenbeitrags)

 

Benachrichtigen Sie weitere Angehörige, Freunde des Verstorbenen


Hat der Verstorbene entsprechend vorgesorgt, können Sie auf die Dokumentenmappe  zurückgreifen.