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Todesfall an einem anderen Ort oder im Ausland

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BESTATTUNG WIEN GMBH
Seit 13. Februar 2012
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Simmeringer Hauptstr. 339
1110 Wien

Tel.: +43 (0)1 501 95-0

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Todesfall an einem anderen Ort oder im Ausland

Todesfall im Ausland

Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft).  

Nach Erhalt der Todesnachricht müssen die Angehörigen über das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten − Ballhausplatz 2, 1010 Wien, Telefon: (01) 531 15-0 − die Versargung und die Überführung des Verstorbenen nach Österreich in Auftrag geben.

Todesfall an einem öffentlichen Ort

Tritt der Tod an einem öffentlichen Ort ein, werden Sie in der Regel von der zuständigen Sicherheitsdienststelle verständigt. Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht wurde. In den meisten Fällen wird der Verstorbene in eine Krankenanstalt überstellt, wo die genaue Todesursache festgestellt wird.

 

Information über die Freigabe erhalten Sie am folgenden Werktag bei der Bestattung Wien. Gerne übernimmt die Bestattung Wien alle weiteren Schritte (Freigabe des Verstorbenen, Beurkundung am Standesamt etc.) für Sie. Die Kleider (außer Schuhe) können ebenfalls in jeder Kundenservicestelle der Bestattung Wien abgegeben werden.

 

Überführung

Auf Wunsch übernimmt die Bestattung Wien für Sie alle notwendigen Amtswege, die für die Überführung nach Wien notwendig sind. Dazu zählen die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen am Sterbeort sowie auch die Organisation und die Durchführung der Trauerfeier in Wien.