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Tot- und Fehlgeburten

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BESTATTUNG WIEN GMBH
Seit 13. Februar 2012
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eue Adresse
:
Simmeringer Hauptstr. 339
1110 Wien

Tel.: +43 (0)1 501 95-0

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Segensgottesdienst für frühverstorbene Kinder

Wenn Sie selbst vom Tod eines Kindes betroffen sind, laden Sie evg. und kath. SeelsorgerInnen des 16. Bezirks zu einem Segensgottesdienst ein.

Termine für Trauerabende

16.03.2012 17 Uhr  
11.05.2012 17 Uhr  
22.06.2012 17 Uhr  
14.09.2012 17 Uhr  
09.11.2012 17 Uhr  
 

 

 

 



Ort: Festsaal der ehem. Zentrale der Bestattung Wien (1040 Wien, Goldeggasse 19)

Tot- und Fehlgeburten

Wer ein Kind erwartet, ein Kind durchs Leben begleitet, verbindet mit diesem Kind viel an Hoffnung und Zukunft.

Kinder, die früh sterben − in der Schwangerschaft, bei oder kurz nach der Geburt, in den ersten Monaten oder Lebensjahren und auch später, vor ihren Eltern −, hinterlassen ihre Eltern und all jene, die ihnen nahe waren, mit offenen Fragen, mit Schmerz und Traurigkeit.

Sowohl bei einer Totgeburt als auch bei einer Fehlgeburt haben Sie die Möglichkeit, eine Trauerfeier zu organisieren und die Bestattung im Familiengrab zu veranlassen. Wenden Sie sich möglichst rasch an eine Kundenservicestelle der Bestattung Wien und teilen Sie diesen Wunsch auch im Spital mit.

Andernfalls wird die Asche in einer Sammelgrabstelle auf dem Wiener Zentralfriedhof in der Gruppe 35B („Babyfriedhof"), die als Gedenkstätte für Angehörige dient, beigesetzt. Eine gemeinsame Trauerfeier findet an jedem ersten Freitag in den Monaten März, Juni, September und Dezember in der Halle 3 um 8:30 Uhr statt. Genauere Auskünfte unter Telefon: (01) 760 41-97 803.

Bei einer Totgeburt mit einem Körpergewicht von mehr als 500 Gramm sind die Totenbeschau und die Beurkundung am Standesamt erforderlich. Bei der Beurkundung einer Totgeburt besteht die Möglichkeit, die für das Kind allenfalls vorgesehenen und bekannt gegebenen Vornamen in die Sterbeurkunde einzutragen.

Bei einem Körpergewicht von weniger als 500 Gramm spricht man von einer Fehlgeburt. In diesem Fall erfolgt zwar die Totenbeschau, aber es ist keine Beurkundung am Standesamt nötig.