Organspende in Österreich – Gesetz, Ablauf und Bedeutung im Todesfall

Die Organspende in Österreich ist gesetzlich eindeutig geregelt und folgt der sogenannten Widerspruchsregelung. Das bedeutet: Grundsätzlich gilt jede Person als Organspender*in, sofern kein aktiver Widerspruch vorliegt. Wer keine Organspende möchte, muss sich in das zentrale Widerspruchsregister eintragen lassen. Ohne dokumentierten Widerspruch kann im Todesfall eine Organentnahme durchgeführt werden – allerdings nur unter strengen medizinischen Voraussetzungen.

Wie funktioniert die Organspende in Österreich?

Eine Organentnahme ist ausschließlich dann möglich, wenn der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen eindeutig festgestellt wurde. Diese Diagnose erfolgt durch speziell qualifizierte Ärzt*innen nach klar definierten gesetzlichen Vorgaben.
Erst danach wird geprüft, ob Organe wie Herz, Lunge, Leber oder Nieren für eine Transplantation geeignet sind. Die Vermittlung geeigneter Organe erfolgt über internationale Transplantationsnetzwerke, damit Patient*innen auf Wartelisten rasch versorgt werden können.
Neben der postmortalen Organspende gibt es auch die Lebendspende, etwa bei Nieren oder Teilen der Leber. Diese ist jedoch nur freiwillig und unter engen rechtlichen Rahmenbedingungen möglich.

Sicherheit und medizinische Standards

Die Organspende unterliegt in Österreich hohen medizinischen und rechtlichen Standards. Vor jeder Organentnahme werden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Der Körper wird anschließend sorgfältig versorgt und respektvoll behandelt.
Wichtig für Angehörige: Eine würdevolle Bestattung nach Organspende ist uneingeschränkt möglich. Aufbahrung, Verabschiedung und individuelle Gestaltung der Trauerfeier bleiben in der Regel bestehen.

Organspende oder Körperspende – der Unterschied

Die Organspende betrifft einzelne Organe, danach erfolgt die reguläre Bestattung.
Die Körperspende hingegen bedeutet, dass der gesamte Körper einer medizinischen Einrichtung für Forschung und Ausbildung überlassen wird. Die Beisetzung findet hier meist zu einem späteren Zeitpunkt statt und ist institutionell geregelt.
Warum es sinnvoll ist, die eigene Entscheidung zu klären
Auch wenn in Österreich kein aktives „Ja“ notwendig ist, empfiehlt es sich, die eigene Haltung zur Organspende mit Angehörigen zu besprechen. Eine klare Entscheidung schafft Sicherheit und entlastet im Ernstfall.

Fazit

Die Organspende in Österreich ist klar strukturiert, streng kontrolliert und rechtlich eindeutig geregelt. Wer widersprechen möchte, muss dies aktiv tun. Wer zustimmt, muss nichts weiter veranlassen. Eine Bestattung ist in jedem Fall würdevoll möglich.