Was kostet ein Begräbnis?

Jedes Begräbnis wird nach persönlichen Wünschen der Angehörigen bzw. den individuellen Wünschen der verstorbenen Person ausgerichtet. Abhängig von Ihren Vorstellungen und Art der Ausführung der Bestattung können die Kosten variieren. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir eine individuelle und pietätvolle Verabschiedung. Ihre Preisvorstellungen sowie die Umsetzung Ihrer Wünsche haben dabei oberste Priorität für uns.

Kosten

Eine Bestattung kostet durchschnittlich ca. 5000 Euro, abhängig von den individuellen Wünschen und Vorstellungen der Bestattungsart und -ausführung. Zusätzlich zu den Leistungen des Bestatters (Eigenleistungen) fallen auch Friedhofsgebühren und Kosten für Fremdleistungen von anderen Unternehmen an – zum Beispiel für Blumenschmuck oder Trauerdrucksorten. Gerne organisieren wir auch diese Leistungen für Sie, auf die Höhe der Kosten hat die Bestattung Wien hier jedoch keinen Einfluss.

Wer muss für die Kosten aufkommen?
Üblicherweise sind die Erben gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Falls die Kosten der Bestattung nicht von den/m Erben getragen werden können, wird üblicherweise eine Bestattung auf Anordnung der Sanitätsbehörde beantragt.

Unterschiedliche Kosten je Bestattungsart
Abhängig von den individuellen Wünschen und Vorstellungen der Bestattung ergeben sich unterschiedliche Kosten. Die herkömmliche Urnen- bzw. Feuerbestattung gehört grundsätzlich zu den günstigeren Bestattungsarten, kann aber – beispielsweise bei der Wahl einer besonderen Urne – auch hochpreisiger ausfallen. Naturnahe Bestattungsarten können ebenfalls kostengünstiger sein, da die Grabpflege von Mutter Natur übernommen wird.

Wieso sind die Kosten so unterschiedlich?
Auf den ersten Blick lassen sich große Preisunterschiede zwischen den einzelnen Angeboten ausmachen. Einige Bestatter locken mit sehr günstigen Angeboten, bei welchen jedoch Vorsicht geboten ist. Diese enthalten oft nur die Eigenleistungen des Bestatters und keinerlei unabwendbare Fremdkosten. Hinterfragen Sie Angebote daher immer gründlich nach den enthaltenen Leistungen, fragen Sie gegebenenfalls direkt nach, ob die Kosten der Sargträger oder beispielsweise der Aufbahrungshalle bereits eingerechnet sind. Andernfalls birgt die Endabrechnung ein böses Erwachen.

Kosten nach der Bestattung
Je nach Bestattungsart können unmittelbar oder auch erst nach einer gewissen Zeit weitere Kosten anfallen.
Beispiele dafür sind:

  • "Leichenschmaus"
  • Steinmetzkosten - Grabstein bzw. Grabsteinpflege
  • Gärtnerische Grabpflege - Erstinstandsetzung nach der Beisetzung

Kostenstundung
Die Bestattungskosten sind vor der Bestattungsfeier zu begleichen.
In sozial gerechtfertigten Fällen ist eine Stundung der Bestattungskosten möglich.

Zur individuellen Beurteilung ihres Anliegens wenden Sie sich bitte an das Kundenservice der Bestattung Wien, Telefon: (01) 501 95-28 600, werktags Mo bis Fr von 07:30 bis 15:30 Uhr.

Bestattungsplaner - zeitsparend, volle Kostentransparenz erreichen
Nutzen Sie den Bestattungsplaner der Bestattung Wien. Planen Sie den gesamten Ablauf einer Beisetzung bequem von zu Hause aus, exakt nach Ihren Wünschen. Sie können so zeitsparend Kosten für verschiedene Varianten vergleichen und sich einen Überblick über die Angebote und Möglichkeiten verschaffen.
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Eigenleistungen des Bestatters

Unter Eigenleistungen versteht man jene Leistungen, welche rund um eine Beisetzung notwendig sind. Dies sind beispielsweise die Überführung der/des Verstorbenen vom "Sterbeort" zum Friedhof, die hygienische Versorgung und die Aufbahrung. Die Bestattung Wien übernimmt sehr gerne auch die Erledigung von diversen Formalitäten für Sie, beispielsweise die Besorgung der Sterbeurkunde.

Üblicherweise werden alle Kosten einer Bestattung direkt über das Bestattungsunternehmen abgerechnet, auch jene die nicht durch eigene Leistungen anfallen. Der Bestatter geht dabei für Sie in Vorleistung, damit die Hinterbliebenen am Ende lediglich einen Rechnungssteller haben.

Zu den Eigenleistungen des Bestattungsunternehmens gehören unter anderem:

  • Überführung/Transport
  • Formalitäten
  • Aufbahrung
  • Hygienische Versorgung
  • Ankleiden und Einsargung
  • Sarg oder Urne
  • etc.

Fremdleistungen des Bestatters

Darunter versteht man jene Kosten, welche nicht durch Leistungen des Bestatters entstehen. Zusätzliche Kosten können beispielsweise für die Trauerfloristik, also für Sarg- oder Urnenschmuck, die musikalische Begleitung, Trauredner*innen oder für die Erstellung von Trauerdrucksorten wie Parten oder Gedenkbilder entstehen.

Zu den Fremdleistungen zählen neben den Friedhofsgebühren folgenden Leistungen:

  • Sterbeurkunde
  • Trauerfloristik (Blumen, Kranz, Kondolenzblumen, etc.)
  • Orgelspiel, Musiker, Trauredner*in
  • Kremationsgebühren
  • Trauerdrucksorten (Parten, Gedenkbilder)
  • Traueranzeige in Tageszeitung
  • etc.

Friedhofsgebühren
Ein großer Teil der Bestattungskosten entsteht durch anfallende Friedhofsgebühren. Diese setzen sich aus den Kosten für die Grabstelle und den Kosten für die Beisetzung zusammen. Kosten fallen dabei zum Beispiel für das Öffnen und Schließen des Grabes, oder aber auch für die Nutzung der Aufbahrungshalle am Friedhof an. Je nachdem, ob schon eine Grabstelle vorhanden ist oder ob diese neu erworben wird, ergeben sich so (abhängig von Grabart und Friedhof) unterschiedliche Kosten.