Feuer- bzw. Urnenbestattung

Die Kremation eröffnet viele Möglichkeiten. Die Urne kann in einem Erdgrab, einer Urnenwand oder naturnah beigesetzt werden. Auch alternative Formen, wie die Diamant- oder Seebestattung, sind möglich.

Ablauf

Bei der Feuerbestattung – auch Urnenbestattung genannt – kommt es zur Einäscherung (Kremation) einer/s Verstorbenen in einem Krematorium. Dabei wird die/der Verstorbene in einem speziellen Kremationssarg* dem Feuer übergeben. Nach der Kremation wird die Identität der Asche durch die Beigabe einer nummerierten Platte sichergestellt. Um den Hinterbliebenen zusätzliche Kosten und Wege zu ersparen, kremiert die Bestattung Wien ausschließlich im Krematorium Wien.

Auch bei der Feuerbestattung ist eine individuell gestaltete Trauerfeier möglich. Die Trauerfeier kann entweder vor der Einäscherung (mit Sarg) oder danach (mit Urne) stattfinden. Die Urne wird im Anschluss, gemäß den Wünschen der/s Verstorbenen oder der Hinterbliebenen beigesetzt.

Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen: Eine Möglichkeit ist die Beisetzung in einem klassischen Erdgrab, einer Gruftanlage, oder in einem speziellen Urnengrab auf dem gewünschten Friedhof. Eine weitere Option ist die Entscheidung für eine alternative Bestattungsform.

Die Kremation ist die Voraussetzung für viele weitere individuelle oder naturnahe Formen der Bestattung. Dazu zählen beispielsweise die Diamantbestattung, die Seebestattung oder die Beisetzung auf einem Waldfriedhof. Weitere Möglichkeiten sind die anonyme Beisetzung oder die Aufbewahrung der Urne zu Hause (eine Genehmigung der MA40 vorausgesetzt).

*es dürfen nur solche Särge und Sargbeigaben eingeäschert werden, die keine gesundheitsschädlichen Gefahren für Mensch und Umwelt bergen.

Urne zu Hause

Mit einer Einzelgenehmigung der Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) ist es möglich, die Urne auch zu Hause aufzustellen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Grundeigentümers/Hauseigentümers und der nahen Verwandten (Ehepartner:in, Kinder und Eltern).

Sie sollten jedoch bedenken, dass damit anderen Personen, die den Verstorbenen gekannt haben, die Trauerarbeit erschwert wird. So ist es für sie nicht möglich, einen Ort zu besuchen und dem Verstorbenen zu gedenken. Insbesondere sollte auch überlegt werden, was mit der Urne bei einer Wohnungsauflösung passiert.

Die Genehmigung wird nur zum Aufstellen der Urne zu Hause erteilt. Die Verstreuung der Asche ist rechtlich nicht erlaubt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die Urne nach der Trauerbewältigung nachträglich in das Familiengrab beizusetzen.

Wie läuft eine Kremation ab?


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