Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bestattung Wien GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.bestattungwien.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite der Bestattung Wien GmbH enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die Bestattung Wien GmbH ist aber bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. 

Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus genannten Gründen nicht barrierefrei:

1.3 Anpassbarkeit
Erfolgskriterium (1.3.1 Info and Relationships)
• Einige Texte sind keiner Seitenregion zugeordnet
• Containerelement ist leer
• Überschriften sind nicht strukturiert
• Verborgende Elemente sind fokussierbar

1.4 Unterscheidbarkeit
Erfolgskriterium (1.4.3: Contrast (Minimum)
• Der Farbkontrast erfüllt nicht die Mindestanforderungen an den Farbkontrast
Erfolgskriterium (1.4.4 Resize Text)
• Text wird abgeschnitten, wenn seine Größe verändert wird

2.1 Tastatur
Erfolgskriterium (2.1.1 Keyboard)
• Auswahl von Elementen mittels Tastatur nicht möglich
Erfolgskriterium (2.1.2 No Keyboard Trap)
• Kein Fokus-Trap in der Mobilen Navigation

2.4 Navigierbarkeit
Erfolgskriterium (2.4.4 Link Purpose)
• Der Link-Zweck ist nicht eindeutig
• Dem Link fehlt ein Alternativtext
Erfolgskriterium (2.4.7 Focus Visible)
• Optische Hervorhebung von einigen Aktionselementen fehlt

3.1 Lesbarkeit
Erfolgskriterium (3.1.1 Language of Page)
• Die voreingestellte menschliche Sprache jeder Webseite kann durch Software bestimmt werden.

3.3 Unterstützung bei der Eingabe
Erfolgskriterium (3.3.2 Labels or Instructions)
• Zugängliche Bezeichnung fehlt bei gruppierten Formularsteuerelementen

4.1 Kompatibilität
Erfolgskriterium (4.1.1 Parsing)
• Manche Werte von ID-Attributen sind nicht eindeutig
Erfolgskriterium (4.1.2: Name, Role, Value)
• Dem iFrame fehlt eine Bezeichnung
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 08. Mai 2023 erstellt.

Vorlage für das Statement: Model Accessibility Statement

Grundlage für das Statement: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung von Samples der Website bestattungwien.at (Mai 2023)
Diese Erklärung wurde zuletzt am 08.05.2023 überprüft.
 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf www.bestattungwien.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der Bestattung Wien GmbH weiter zu verbessern. Wenden Sie sich hierfür gerne an:

Beauftragte für Barrierefreiheit
Katrin Neubert
Simmeringer Hauptstraße 339
1110 Wien
Tel: +43 1 76070-28085
E-Mail

Verantwortlich für diese Seite:

BESTATTUNG WIEN GMBH
Simmeringer Hauptstraße 339
1110 Wien
Tel: +43 1 501 95-0
E-Mail

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.