Abschied von Sternenkindern
Ein Kind zu verlieren ist für Eltern eine der schmerzhaftesten Erfahrungen, die es gibt. Wenn ein Baby schon vor, während oder kurz nach der Geburt verstirbt, wird es oft als „Sternenkind“ bezeichnet. Für den Abschied von Sternenkindern gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Von einem „Sternenkind“ spricht man nach einer…
- Fehlgeburt: Verlust eines Kindes, das weniger als 500g wiegt
- Totgeburt: Verlust eines Kindes, das über 500g wiegt
- Lebendgeburt, bei der das Kind unmittelbar nach der Geburt verstirbt; häufig werden auch Kinder, die vor ihrem ersten Geburtstag versterben, als Sternenkinder bezeichnet.
Bestattung von Sternenkindern: Gesetzeslage
Ob für ein Sternenkind eine Bestattungspflicht gilt, hängt vom Geburtsgewicht ab und ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
- Für Sternenkinder unter 500g (Fehlgeburten) gilt in allen Bundesländern außer Kärnten, Burgenland und Tirol eine Bestattungspflicht.
- Für Sternenkinder über 500g (Totgeburten) und lebend geborene Kinder, die kurz nach der Geburt versterben, ist die Bestattung in ganz Österreich verpflichtend. Diese Kinder werden ins Sterberegister eingetragen, und es wird eine Totgeburtsurkunde gemäß § 57 ausgestellt. Sollten Eltern in Wien der Bestattungspflicht nicht nachkommen, wird eine Erdbestattung im Auftrag der Gemeinde (in Wien MA 15, Gesundheitsamt) auf dem Wiener Zentralfriedhof vorgenommen.
- Für alle Sternenkinder gilt ein Bestattungsrecht, d.h. auch Eltern von Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 500g können ihr Kind beisetzen lassen
Unterstützung in der Trauer
Es ist wichtig, dass Eltern die Unterstützung erhalten, die sie in dieser schweren Zeit benötigen. Trauerbegleiter und spezielle Beratungsangebote können helfen, den Verlust zu verarbeiten und einen Weg durch die Trauer zu finden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. (01) 501 95-0 zur Verfügung.