Körperspende
Voraussetzungen für eine Körperspende
-
Schriftliche Willenserklärung: Interessierte müssen zu Lebzeiten eine schriftliche Vereinbarung mit dem gewünschten anatomischen Institut treffen. Eine bloße Erwähnung im Testament reicht nicht aus, da dieses oft erst nach der Bestattung eröffnet wird.
-
Gesundheitszustand: In der Regel hindern weder Krankheiten noch körperliche Beeinträchtigungen eine Körperspende. Lediglich bei bestimmten Infektionskrankheiten oder erheblichen körperlichen Schäden kann eine Annahme ausgeschlossen sein.
-
Keine minderjährigen Spender:innen: Minderjährige sowie unter Sachwalterschaft stehende Personen können keine Körperspende leisten. Bei Personen mit Erwachsenenvertretung wird jeder Fall individuell geprüft.
Ablauf nach dem Tod
Nach dem Ableben wird der Körper vom anatomischen Institut übernommen und für die Ausbildung oder Forschung verwendet. Die Dauer der Nutzung variiert je nach Institut. Anschließend erfolgt meist eine Kremation, und die Asche wird anonym beigesetzt. Einige Institute bieten die Möglichkeit, die Urne den Angehörigen zu übergeben.
Wichtige Hinweise
- Kosten: Oft übernehmen die Institute die Kosten für Überführung, Kremation und Beisetzung. Es ist jedoch ratsam, dies im Vorfeld zu klären, da manche Einrichtungen eine Kostenpauschale erheben.
- Angehörige informieren: Es ist essenziell, die Familie über den Wunsch der Körperspende zu informieren und sicherzustellen, dass sie die Entscheidung respektiert.
- Parallele Bestattungsvorsorge: Falls die Körperspende abgelehnt wird (z. B. aufgrund von Infektionskrankheiten), ist es ratsam, eine alternative Bestattungsregelung zu treffen.
Durch eine Körperspende leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur medizinischen Ausbildung und Forschung, der zukünftigen Generationen zugutekommt.