Notarinfos
Was macht ein/e Notar*in?
Notar*innen in Österreich sind öffentlich bestellte Amtsträger*innen, die wichtige Dokumente wie Testamente oder Patientenverfügungen rechtssicher erstellen und aufbewahren. Sie beraten zu Ihren Möglichkeiten, klären über rechtliche Aspekte auf und handeln dabei stets unparteiisch und objektiv.
Verlassenschaft & Erbe
Kann man jemanden enterben?
Ja, eine Enterbung kann im österreichischen Recht den Pflichtteil entziehen, erfordert aber einen triftigen Grund. Dazu zählen z. B. vorsätzliche Straftaten gegen den/die Erblasser*in oder grobe Vernachlässigung familiärer Pflichten. Persönlicher Lebensstil oder Partnerwahl sind keine Gründe für eine Enterbung.
Muss ich mir selbst eine/n Notar*in suchen?
Nein. Nach einem Todesfall wird ein*e Notar*in automatisch vom zuständigen Bezirksgericht bestellt. Dieser übernimmt als Gerichtskommissär*in die Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens.
Was bedeutet beim Erben der "Pflichtteil"?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Anspruch bestimmter Personen auf einen Teil des Nachlasses. Pflichtteilsberechtigt sind Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen sowie Kinder des/der Verstorbenen. Er entspricht grundsätzlich der Hälfte des Erbteils, der ihnen gesetzlich zustehen würde.
Was ist ein Verlassenschaftsverfahren?
Das Verlassenschaftsverfahren ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren nach einem Todesfall. Dabei wird festgestellt, wer erbberechtigt ist, welche Vermögenswerte vorhanden sind und wie der Nachlass verteilt wird. Es wird vom Bezirksgericht geleitet und von Notar*innen als Gerichtskommissär*innen durchgeführt.
Was kostet ein/e Notar*in im Verlassenschaftsverfahren?
Die Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Sie zählen zu den Verfahrenskosten und werden üblicherweise aus dem Nachlass bezahlt, nicht privat im Vorhinein.
Wie ändert ein Testament das Erbe?
Mit einem Testament kann der/die Testamentsverfasser*in die gesetzliche Erbfolge ändern. So kann z. B. eine Person als Alleinerbe eingesetzt werden, wobei pflichtteilsberechtigte Personen weiterhin ihren gesetzlichen Anteil erhalten.
Wofür brauche ich nach einem Todesfall eine*n Notar*in?
Nach einem Todesfall wird ein/e Notar*in vom Bezirksgericht bestellt, um das Verlassenschaftsverfahren mit den Erben und Angehörigen zu regeln. Dabei werden die Vermögenswerte des Verstorbenen verteilt, der letzte Wille berücksichtigt und die Rechte möglicher minderjähriger Erben gewahrt – alles in enger Abstimmung mit dem Gericht.