Bestattungspflicht

In Österreich besteht eine gesetzlich geregelte Bestattungspflicht, die sicherstellt, dass Verstorbene würdevoll beigesetzt werden. Diese Pflicht umfasst sowohl die Organisation als auch die Kostenübernahme der Bestattung und obliegt in erster Linie den nächsten Angehörigen.

Wer ist für die Bestattung verantwortlich? 

Primär sind Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen sowie Verwandte in gerader Linie – wie Kinder oder Eltern – für die Bestattung verantwortlich. In einigen Bundesländern können auch Lebensgefährten oder Geschwister in die Pflicht genommen werden.

Fristen und Vorschriften

Die Beisetzung muss in Österreich innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die je nach Bundesland variiert, meist zwischen 7 und 10 Tagen nach dem Tod. Zudem gilt der sogenannte Friedhofszwang. Verstorbene oder deren Asche dürfen in der Regel nur auf behördlich genehmigten Friedhöfen beigesetzt werden. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise die Beisetzung einer Urne im eigenen Garten. Dafür ist jedoch eine behördliche Genehmigung sowie die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich. Es muss sichergestellt sein, dass Pietät und Würde gewahrt bleiben und keine gesundheitlichen Gefährdungen entstehen.

Wenn Angehörige fehlen oder finanzielle Mittel nicht ausreichen

Sind keine Angehörigen vorhanden oder sind diese nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, wird eine Sozialbestattung durchgeführt. Diese stellt sicher, dass auch mittellose Verstorbene eine würdevolle Beisetzung erhalten. 

Die Bestattungspflicht, der Friedhofszwang und die Möglichkeit einer Sozialbestattung gewährleisten, dass jeder Mensch in Österreich einen respektvollen und gesetzeskonformen Abschied erhält.